2. Behandlungspflege SGB V
Bei der Behandlungspflege kümmern wir uns um die medizinisch notwendige Versorgung nach ärztlicher Verordnung (Versorgung mit Medikamenten, Anziehen von Kompressionsstrümpfen, Injektionen).
3. Verhinderungspflege SGB XI
- Falls Sie als pflegender Angehöriger verhindert sind, übernimmt unser Pflegedienst stundenweise die Versorgung Ihres Angehörigen zu Hause
- Anspruch besteht frühestens nach 6 Monaten Pflegebedürftigkeit und ab dem Pflegegrad 2
4. Beratungsbesuch § 37, 3 SGB XI
Pflegeberatung und Qualitätskontrolle für die Bezieher von Pflegegeld.
5. Entlastungsleistungen SGB XI
Hilfe bei der Haushaltsführung, Reinigen des Lebensbereichs der Pflegeperson nach Absprache
6. Weitere Leistungen
- Vermittlung von Hausnotruf und Essen auf Rädern
- Vermittlung von sozialen Beratungsstellen
- Bereitschaftsdienst
- Unterstützung durch weitere Fachdienste (Krankengymnastik, Auswahl und Beschaffung von Hilfsmittel)
- Beratung allgemein: Unser Team berät Sie und Ihre Angehörigen gerne ausführlich zu allen Fragen rund um die Pflege zu Hause (Pflegesachleistungen, Entlastung der pflegenden Angehörigen z.B. Kurzzeitpflege, Tagespflege, Verhinderungspflege)
- Hilfe bei Antragstellung für Leistungen